Klare Antworten auf wichtige Fragen

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Mitgliedschaft und Genossenschaftsanteile“ zusammengestellt. Sollten Sie weitere Informationen wünschen:
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Was sind Genossenschaftsanteile?

Genossenschaftsanteile sind Kapitalbeteiligungen am Gemeinschaftseigentum der Genossenschaft. Für die Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft ist der Erwerb von Anteilen zwingend erforderlich.

Was kosten die Genossenschaftsanteile?

Um Mitglied bei der fluwog zu werden, benötigen Sie mindestens drei Anteile. Ein fluwog-Geschäftsanteil hat einen Wert von 155,- Euro. Bitte planen Sie auch das Eintrittsgeld in Höhe von 50,- Euro ein. Für die Anmietung einer Wohnung müssen dann – je nach Größe, Lage und Ausstattung – weitere Anteile gezeichnet bzw. erworben werden. Die genaue Höhe teilen wir Ihnen in unseren Wohnungsangeboten mit.

Werden die Genossenschaftsanteile verzinst?

Die Anteile werden nicht verzinst, sind aber dividendenberechtigt. Die Höhe der Dividende wird von der Vertreterversammlung jeweils im Juni des folgenden Jahres beschlossen und im aktuellen Geschäftsbericht veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.

Gut zu wissen:

  • Die Dividende wird nur auf die Anteile gezahlt, die zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres (Kalenderjahr) eingezahlt waren.
  • Sie wird Mitte eines Jahres (nach Feststellung des Jahresabschlusses) ohne Ankündigung auf Ihr Konto ausgezahlt.

Wie sind die Kündigungsfristen für Genossenschaftsanteile?

Sie können Ihre Anteile vollständig oder teilweise zum Schluss eines Geschäftsjahres (Kalenderjahr) kündigen. Die Kündigung muss uns mindestens drei Monate vorher – also bis spätestens zum 30. September – schriftlich vorliegen.

Die Auszahlung des Guthabens erfolgt erst Mitte des Folgejahres, denn wir dürfen diese erst veranlassen, wenn die Vertreterversammlung den Jahresabschluss beschlossen hat.

Bekomme ich die Anteile nach dem Auszug aus einer Wohnung automatisch zurück?

Nein, denn Genossenschaftsanteile sind keine Kaution. Ihre Mitgliedschaft bei der fluwog ist ein eigenständiges Vertragsverhältnis, das zur Beendigung gesondert gekündigt werden muss. Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, können Sie entweder

  • Ihre Mitgliedschaft in vollem Umfang bestehen lassen,
  • einen Teil Ihrer Genossenschaftsanteile kündigen und Mitglied bleiben oder
  • die Mitgliedschaft beenden und aufkündigen.

Kann ich Mitglied bei der fluwog werden?

Die Nachfrage unserer Mitglieder nach Wohnraum ist in einigen Stadtteilen sehr groß und führt zu langen Wartezeiten. Wir haben uns daher entschlossen, neue Mitglieder nur bei Anmietung einer Wohnung aufzunehmen.

Was ist eine Satzung?

Satzung bildet die Grundlage für die rechtlichen Verhältnisse in einer Genossenschaft. In ihr haben die Mitglieder festgeschrieben, welchen Zweck die Genossenschaft hat, wie man Mitglied wird, welche Rechte und Pflichten ein Mitglied hat, wie die Pflichten und Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat lauten und vieles mehr.

Hier können Sie einen genauen Blick auf unsere Satzung werfen:
Satzung und Wahlordnung