
05.05.2026
Gut informiert durch die Nebenkosten-Abrechnung 2025
Beginnend im Mai versenden wir an unsere Mitglieder die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für 2025. Aufgrund einer internen Systemumstellung sieht Ihre Abrechnung etwas anders aus als sonst.
Inhaltlich bleibt sie jedoch gleich und ist weiterhin gut und verständlich gegliedert. Wie gewohnt erstellt die fluwog die Abrechnung sorgfältig und nachvollziehbar. Hier geben wir Ihnen aktuelle Hinweise zu wichtigen Änderungen rund um Ihre Abrechnung.
Heizkosten: Energiepreise bleiben in Bewegung
Bei der Fernwärme sank der Arbeitspreis inklusive CO2-Abgabe im Jahr 2025 auf rund 8 Cent pro Kilowattstunde (2024: rd. 10 Cent). Für 2026 rechnen wir derzeit mit einem Anstieg um etwa 25 Prozent. Gründe dafür sind unter anderem der weitere Ausbau des Stadtnetzes und Investitionen in eine klimaneutrale Wärmeerzeugung. Anders als bei Gas gibt es bei der Fernwärme für die fluwog keine Möglichkeit, über einen Rahmenvertrag günstigere Konditionen zu vereinbaren.
Beim Gas stieg der Preis inklusive CO2-Abgabe 2025 auf rund 9 Cent pro Kilowattstunde (2024: rd. 5 Cent). Hintergrund ist vor allem die Anpassung an das aktuelle Marktniveau. Unser Rahmenvertrag hat uns bis Ende 2024 noch besonders günstige Konditionen gesichert, weil der Gasbedarf frühzeitig gedeckt worden war. Für 2026 sieht der Vertrag einen Preis von rund 9,5 Cent pro Kilowattstunde vor. Trotz des Anstiegs um ca. 75 Prozent gegenüber 2024 ist der Abschluss dieses Rahmenvertrages für die fluwog-Mitglieder vorteilhaft.
Wie sich die Heizkosten künftig entwickeln, hängt auch vom CO2-Preis ab. So steigt die CO2-Abgabe 2026 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne. Ab 2027 werden die preisbildenden Zertifikate frei gehandelt, sodass die weitere Entwicklung offen ist. Auch geopolitische Konflikte können zunehmend zur Verschärfung auf den Energiemärkten führen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen
Wie gewohnt sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG in Ihrer Abrechnung ausgewiesen. Diese können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und wirken sich steuersenkend aus. Falls Ihre Steuererklärung fällig ist, bevor die aktuelle Abrechnung vorliegt, dürfen Sie auch die Werte aus dem Vorjahr einreichen. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit vorgesehen, weil Steuerfrist und Abrechnungszeitraum zeitlich auseinanderfallen können.
Grundsteuer: Neues Modell seit 2025
Seit 2025 gilt in Hamburg ein neues Modell zur Berechnung der Grundsteuer. Es basiert nicht mehr auf dem Immobilienwert (Wohnfläche x potenzieller Mietertrag). Das führte vor allem bei Neubauten zu einer deutlich höheren Grundsteuer. In die neue Berechnung fließen nun unter anderem Grundstücksfläche, Wohnfläche, Nutzungsart und Lage des Objekts ein. Dadurch sollen alle Wohnanlagen in Hamburg gleichwertiger behandelt und eine angemessene Besteuerung erreicht werden.
Für die Wohnanlagen der fluwog bedeutet dies eine Entlastung von insgesamt rund 20 Prozent. Gleichzeitig kommt es innerhalb der Wohnanlagen zu Verschiebungen: Während Neubauten ab dem Jahr 2000 günstiger eingestuft wurden, stieg die Belastung bei Bestandsobjekten aus den 1950er- und 1960er-Jahren. Die Grundsteuer ist umlagefähig und wird in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen.
Fragen? Wir sind für Sie da!
Wenn Sie Fragen zur aktuellen Abrechnung haben, helfen wir Ihnen gern weiter. Ihren Ansprechpartner finden Sie direkt auf Ihrer Abrechnung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es rund um den Versandzeitraum zu einem erhöhten Anfrageaufkommen kommt. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.