Ihr Teil am Erfolg

Ihre Anteile werden zwar nicht mit einem festen Zinssatz verzinst, jedoch sind sie dividendenberechtigt. Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr von Aufsichtsrat und Vorstand vorgeschlagen und von der Vertreterversammlung genehmigt.

Sie erhalten Ihre Dividende immer zur Mitte eines Jahres - nach Feststellung des Jahresabschlusses - ohne weitere Ankündigung als Überweisung auf Ihr Konto.

Gut zu wissen:
Dividenden werden nur auf die Anteile gezahlt, die bereits zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres eingezahlt waren. Bitte beachten Sie, dass die Dividende sich immer auf das vorangegangene, abgeschlossene Jahr bezieht.

Die volle Bruttodividende können wir nur dann auszahlen, wenn uns ein entsprechender Freistellungsauftrag von Ihnen vorliegt. Anderenfalls müssen wir für Sie Steuern abführen.

Automatisierter Kirchensteuerabzug

Seit 2015 müssen wir die Kirchensteuer von Ihrer Dividende abziehen und direkt abführen, wenn

  • Sie kirchensteuerpflichtig sind und
  • uns kein ausreichender Freistellungsauftrag (oder Nichtveranlagungsbescheinigung) von Ihnen vorliegt.

Zur Vornahme des Kirchensteuerabzugs benötigen wir Daten, zu deren Abruf wir gesetzlich verpflichtet sind. Wir fragen einmal jährlich für alle Mitglieder beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab, ob sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören. Sofern Sie nicht kirchensteuerpflichtig sind, wird uns ein neutraler „Nullwert“ zurück gemeldet.

Sperrvermerk
Wenn Sie nicht möchten, dass wir Daten über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (oder eben auch Nicht-Zugehörigkeit) erhalten, können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. Hier finden Sie das dafür notwendige Formular.

Alle Kirchensteuerpflichtigen, die einen solchen Sperrvermerk eintragen lassen, müssen dann jedoch eine Einkommensteuererklärung (zum Zweck der Veranlagung zur Kirchensteuer) abgeben.