Alle Jahre wieder wichtig

Denken Sie an den Spar-Effekt: Kosten für die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können gemäß § 35 a EStG teilweise von Ihrer zu zahlenden Steuer abgezogen werden. Sie erhalten mit Ihrer Betriebs­kosten­abrechnung einen Kostenausweis, mit dem Sie diese Kosten über Ihre Steuererklärung geltend machen können.

Noch ein Tipp:
Auch in Ihrer persönlichen Heizkostenabrechnung können weitere Handwerkerleistungen ausgewiesen sein. Sie finden diese gegebenenfalls ganz am Ende der Heizkostenabrechnung.

Hier haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Betriebs­kosten­abrechnung zusammengestellt.

Wann kommt meine Abrechnung?

Der Gesetzgeber gibt uns nach Ende des Abrechnungszeitraumes 12 Monate Zeit, um Ihnen die Abrechnung zu übermitteln. Das mag sehr lang erscheinen – doch bei der Vielzahl unserer Objekte benötigen wir diese Zeitspanne, um gut geprüfte Abrechnungen für Sie zu erstellen.

Zum Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können/sollten Sie die Ihnen bereits vorliegende Abrechnung aus dem Vorjahr verwenden – Sie brauchen diesbezüglich also nicht auf die aktuelle Abrechnung zu warten.

Gut zu wissen:
Wir können die Wohnanlagen nicht immer  in der gleichen Reihenfolge abrechnen, so dass der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Abrechnung erhalten, von Jahr zu Jahr variieren kann.

Warum muss ich meine/n Warmwasserzähler zweimal ablesen?

Der Warmwasserzähler spielt sehr häufig eine Doppelrolle: Zum einen benötigt Ihr Wasserversorger (Hamburg Wasser) die Zählerstände der Warm- und Kaltwasserzähler, um die Gesamtmenge Ihres Wasserverbrauchs zu ermitteln und abzurechnen. Zum anderen wird über den/die Warmwasserzähler ermittelt, wie viel Energie für die Erwärmung des von Ihnen verbrauchten Warmwassers benötigt wurde. Darum werden die Zählerstände in vielen Wohnanlagen ein zweites Mal von den Unternehmen angefordert, die wir mit der Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung beauftragt haben.

Warum hat sich meine Miete/Nutzungsgebühr nach der Abrechnung verändert?

Das kann viele Ursachen haben– am wahrscheinlichsten ist es, dass wir Ihre Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten im Zuge der Abrechnung an die allgemeine Preisentwicklung und Ihren individuellen Verbrauch angepasst haben. Werfen Sie einen Blick auf Seite 1 Ihrer letzten Abrechnung: Dort ist genau aufgeschlüsselt, wie sich Ihr Zahlbetrag zusammensetzt und in welcher Höhe und zu wann wir Änderungen vorgenommen haben.

Mein Guthaben ist viel geringer als im letzten Jahr oder ich muss sogar etwas nachzahlen – warum?

Die Gründe können so individuell und die Ursachen so vielfältig sein, dass wir die Frage an dieser Stelle nicht abschließend beantworten können. Sicher ist aber, dass Sie bei gleichen oder höheren Kosten und/oder Verbräuchen, weniger oder genau so viel Vorauszahlungen wie im Vorjahr geleistet haben – das Verhältnis zwischen angefallenen Kosten und Ihren Zahlungen hat sich also verschoben. Vergleichen Sie einfach Ihre beiden letzten Abrechnungen (und die mitgeschickten Anlagen) im Einzelnen miteinander. Wir sind sicher, dass Sie dort schnell Ihre individuelle(n) Ursache(n) finden werden. Und wenn Fragen offen bleiben, rufen Sie uns gerne an.

Meine Miete wird von einer Behörde bezahlt. Wer erhält das Guthaben aus meiner Abrechnung?

Hier gibt es keine einheitliche Handhabung bei den öffentlichen Stellen. Bitte legen Sie Ihre Abrechnung bei Ihrer zuständigen Behörde vor und besprechen diese Frage direkt mit Ihrem/r Sachbearbeiter/in. Wird dort entschieden, dass Sie das Guthaben erhalten sollen, zahlen wir es gerne an Sie aus. Wir benötigen lediglich eine kurze schriftliche Info der zuständigen Behörde.