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Häufige Fragen zum Thema Mitgliedschaft

 

Wie werde ich Mitglied der FLUWOG-NORDMARK?

Neue Mitglieder nehmen wir bei der Anmietung einer unserer Wohnungen auf. Kinder und Ehepartner von Genossenschaftsmitgliedern können ebenfalls beitreten.

 

Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile?

Die Höhe eines Genossenschaftsanteils beträgt 155 €. Beim Eintritt erwerben Mitglieder mindestens drei Anteile und beim Bezug einer Wohnung werden – je nach Größe, Lage und Ausstattung – weitere Anteile gezeichnet.

 

Werden die Genossenschaftsanteile verzinst?

Nein, es findet keine Verzinsung statt, aber die Genossenschaft hat in den vergangenen Jahren jeweils die maximal zulässige Dividende von 4 % ausgeschüttet. Diese wird nach der Feststellung des Jahresabschlusses auf die Geschäftsanteile gezahlt, die am Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres eingezahlt waren.

 

Wann können die Genossenschaftsanteile gekündigt werden?

Beim Auszug aus einer unserer Wohnungen können die Geschäfts- (Genossenschafts)anteile ganz oder teilweise gekündigt werden. Die Auszahlung erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses, also bis spätestens zum 30.6. des Folgejahres.

 

Kann ich eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft verschenken?

Ja, gerade zu besonderen Anlässen wie Geburt, Konfirmation oder Abitur ist eine Mitgliedschaft eine gern gewählte Geschenkidee. Für Kinder oder Enkel von Mitgliedern halten wir daher schön gestaltete Geschenkurkunden bereit.

 

Gibt es eine Altersbegrenzung für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft?

Nein, Mitglied in der Genossenschaft können auch bereits Kinder und Jugendliche werden. Die Vermietung einer Wohnung erfolgt jedoch nur an volljährige Mitglieder.