Baugenossenschaft FLUWOG-NORDMARK eG Baugenossenschaft FLUWOG-NORDMARK eG
WohnungenAngeboteNeubauServiceÜber unsKontaktMal-/Spielecke

...auch in Zukunft sicher bauen

Mitgliedschaft


Kann ich Genossenschaftsmitglied der Baugenossenschaft FLUWOG-NORDMARK eG werden?

Neue Mitglieder nehmen wir in direkter Verbindung mit der Anmietung einer Genossenschaftswohnung auf. Kinder und Ehegatten von Genossenschaftsmitgliedern können der Genossenschaft ebenfalls beitreten.


Wie hoch sind Genossenschaftsanteile?

Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 155 EURO. Die Anzahl der Geschäftsanteile und damit die Höhe des Geschäftsguthabens sind von der Größe, Ausstattung und Lage der Wohnung abhängig. Bei Neubauten beträgt die Höhe etwa € 50,00 pro m² Wohnfläche. Bei älteren Wohnungen liegen die erforderlichen Anteile teilweise deutlich darunter. Jedes Genossenschaftsmitglied muss mindestens 3 Anteile im Wert von insgesamt € 465,00 halten.



Werden die Genossenschaftsanteile verzinst?

Nein, Geschäftsanteile sind keine Kaution oder Sparguthaben. Aber mit den Geschäftsanteilen sind Sie an einem erfolgreichen Wohnungsunternehmen in Hamburgs Norden direkt beteiligt. Die Genossenschaft hat in den vergangenen Jahren jeweils die maximal zulässige Dividende von 4 % ausgeschüttet. Die Dividende wird grundsätzlich nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung auf die Geschäftsanteile gezahlt, die am Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres eingezahlt waren. Für das Geschäftsjahr 2003 wurde die Dividende beispielsweise im Juni 2004 gezahlt.



Wann können die Geschäftsanteile gekündigt werden?

Wenn Sie keine Genossenschaftswohnung mehr nutzen, können Sie die Geschäftsanteile ganz oder auch teilweise bis zum 30.9. eines Jahres zum Jahresende kündigen. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens, wie das gekündigte Geschäftsguthaben im Gesetz genannt wird, erfolgt dann nach der Feststellung des Jahresabschlusses, also bis spätestens zum 30.6. des Folgejahres.



Kann ich meinem Kind oder Enkel eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft schenken?

Das kann zu besonderen Anlässen, wie Geburt, Konfirmation oder Abitur eine besonders schöne Idee sein. Für Kinder oder Enkel von Mitgliedern halten wir Geschenkurkunden bereit. Über die Modalitäten beraten wir Sie gern.



Gibt es eine Altersbegrenzung für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft?

Nein, Mitglied in der Genossenschaft können auch bereits Kinder und Jugendliche werden. Die Vermietung von Wohnraum erfolgt jedoch nur an volljährige Mitglieder.



Verschenken Sie eine Mitgliedschaft

Wenn Sie eine Mitgliedschaft verschenken möchten, erhalten Sie hier nähere Informationen.






Baugenossenschaft Fluwog Nordmark
 Nutzungsbedingungen   Impressum